Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Tierärzte sind verpflichtet, sich an die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zu halten. Unterschiedliches Honorar bei verschiedene Tierärzten ist dadurch möglich, dass die Gebührenordnung vom 1-fachen Satz (Beispiel: 10 EUR) bis zum 3-fachen Satz (Beispiel: 30 EUR) alle Entgelte zulässt. Nur bei Nutztieren darf der doppelte Satz nicht überschritten werden.
Hinzu kommt, dass auch Tierärzte die Mehrwertsteuer abführen müssen.
Eine Über - oder Unterschreitung der Sätze der Gebührenordnung ist nicht zulässig!
Seit dem 22. November 2022 gilt eine neue GOT. Daraus ergibt sich u.a. eine Preiserhöhung von ca. 20% auf die tierärztlichen Leistungen. Diese ist für alleTierarztpraxen verpflichtend, sodass auch wir unsere Preise erhöhen mussten Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis.
Die Angleichung der Gebührensätze war nötig.
Eine allgemeine Anpassung der Vergütung tierärztlicher Leistungen an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist seit Jahren nicht erfolgt. In dem Zeitraum sind aber die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten betragen, stark gestiegen. Das liegt vor allem an gestiegenen Kosten für Personal, medizinische Geräte, Entsorgung sowie Energie.
In den letzten Jahren wurden den praktizierenden Tierärzten darüber hinaus ohne Gegenleistung zahlreiche zusätzliche Pflichten im Rahmen der Qualitätssicherung auferlegt. Dazu gehören z.B. Fortbildungs- und Dokumentationspflichten. Diese führen zu Investitionen in Computertechnik und Software und verursachen einen hohen Zeitaufwand .
Warum gibt es eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll hauptsächlich über die Leistung und eher nicht über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter nachkommen können. Sie sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis. Außerdem können tierärztliche Leistungen nur bei einer angemessenen Vergütung mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt werden.
Bei Fragen erhalten Sie jederzeit gerne Einsicht in die Gebührenordnung.