Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Tierärzte sind verpflichtet, sich an die Gebührenordnung für Tierärzte zu halten. Unterschiedliches Honorar bei verschiedene Tierärzten ist dadurch möglich, dass die Gebührenordnung vom 1-fachen Satz (Beispiel: 10 EUR) bis zum 3-fachen Satz (Beispiel: 30 EUR) alle Entgelte zulässt. Nur bei Nutztieren darf der doppelte Satz nicht überschritten werden.
Hinzu kommt, dass auch Tierärzte die Mehrwertsteuer abführen müssen, die entsprechend auf die 10, bzw. 30 EUR aufgeschlagen werden muss.
Eine Über - oder Unterschreitung der Sätze der Gebührenordnung ist nicht zulässig!
Bei Fragen erhalten Sie jederzeit gerne Einsicht in die Gebührenordnung.